Satzung des Vereins vom 15.11.2017

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§ 7 Vorstand (Fortsetzung)

  1. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Er bleibt bis zur satzungsmäßigen Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt.
  2. Der Vorstand wird vom Vorsitzenden oder der/dem stellvertretenden Vorsitzenden einberufen.
  3. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
  4. Das Amt eines Vorstandsmitglieds endet durch Rücktritt, Abwahl, Ablauf der Amtszeit oder Austritt. Scheidet ein einzelnes Vorstandsmitglied aus, so kann eine Mitgliederversammlung binnen zwei Monaten eine Nachwahl (Amtszeit bis zum Ende der laufenden Wahlperiode) durchführen.

§ 8 Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. die Vereinsgeschäfte zu führen,
  2. die Beschlüsse der Mitgliederversammlung umzusetzen,
  3. über Finanz- und Personalfragen im Rahmen des Haushaltsplans zu entscheiden.

§ 9 Kassenprüfer/innen

Die zwei Kassenprüfer/innen prüfen jährlich die Kassenlage und Kassenführung. Sie berichten der Mitgliederversammlung und können jederzeit unbeschränkt Einsicht in die Vereinsunterlagen nehmen, die im Zusammenhang mit der Kassenführung stehen.


§10 Geschäftsordnung

Der Verein gibt sich eine Geschäftsordnung, die durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird. In der Geschäftsordnung werden die Fragen geregelt, die nicht ausdrücklich in der Satzung festgeschrieben sind.


§ 11 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Vereinsvermögens beschließt die Mitgliederversammlung. Dazu ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich. Anträge zur Auflösung des Vereins müssen in der Einladung angekündigt und zugesandt werden.


§ 12 Vereinsvermögen

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den "Förderverein agenda21 Gelsenkirchen e.V." zur Verwendung für unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in Gelsenkirchen.

Gelsenkirchen, den 15.11.2017