Satzung des Vereins vom 15.11.2017

Vereinssatzung

Präambel

Grünlabor im Biomassepark Hugo:
Eine Projekt zur "Bildung für Nachhaltige Entwicklung in Gelsenkirchen"

Auf Teilflächen der ehemaligen Zeche Hugo - heute "Biomassepark Hugo" entstand durch partizipative Einbeziehung der Menschen vor Ort und in Kooperation mit Kitas, Schulen und weiteren Trägern der Jugend- und Erwachsenenbildung ein Grünlabor - als Lernort der Bildung für Nachhaltige Entwicklung und ein Ort für Spiel, Sport und Freizeit.

Das Projekt umfasst die Anlage von Gemeinschaftsgärten, die Unterhaltung der vorhandenen Hochseecontainer und deren Ausstattung (Gartengeräte, Sitzbänke und Tische, Regale etc.), der lnformationstafeln, des Bodenlehrpfads, des Niedrigkletterseilgartens, des Beachvolleyballfeldes und ggf. weiterer Infrastruktur.
Die Angebote konzentrieren sich im Osten des Biomasseparks, also nahe den Wohngebieten, und sollen Anwohner wie auch Besucher zur Nutzung des Biomasseparks ermuntern.

Die Qualifizierung der Bildungsträger soll weiterentwickelt werden, so dass diese langfristig in Eigenregie im Biomassepark agieren können. Die Zusammenarbeit mit Vereinen und freien Trägern soll intensiviert werden, um Kindern und Jugendlichen auch nachmittags weitere Angebote machen zu können. Bestehende stadtweite Bildungsprojekte wie die "KreativWerkstatt" oder das "Umweltdiplom" sollen integriert werden.
Die vielfältigen Aktivitäten sollen in den nächsten Jahren verstetigt und ausgebaut werden, verstärkt sollen "Kümmerer" aus den benachbarten Quartieren gewonnen werden, also Freiwillige, die auf ehrenamtlicher Basis die Fläche mitgestalten, im Augebehalten und den Bildungsträgern als Ansprechpartner zur Seite stehen.

§ 1 Name

  1. Der Verein trägt den Namen "Förderverein Grünlabor im Biomassepark Hugo". Mit der Eintragung ins Vereinsregister trägt er den Zusatz "e.V.".
  2. Sitz des Vereins ist Gelsenkirchen.
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein hat den Zweck, unabhängig und parteipolitisch neutral die internationale Gesinnung, die Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens und den Umweltschutz zu fördern. Dazu macht er es sich zur Aufgabe, den Umweltinfopfad im Biomassepark Hugo zu fördern.
Um diesen Zweck zu erreichen, sammelt er finanzielle Mittel für Projekte; Infrastruktur und Veranstaltungen, die dem obigen Zweck dienen und stellt diese dafür zur Verfügung.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der "Förderverein Grünlabor im Biomassepark Hugo" mit Sitz in Gelsenkirchen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

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