Satzung des Vereins vom 15.11.2017
§ 4 Mitgliedschaft
- Mitglieder des Vereins können natürliche Personen, juristische Personen, rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Vereine, Verbände, Unternehmen oder Vereinigungen werden, die den Zweck des Vereins unterstützen.
- Neue Mitglieder beantragen ihren Beitritt. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.
- Jedes Mitglied hat eine Stimme.
- Über die Höhe von Mitgliedsbeiträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliedschaft endet
- mit schriftlicher Erklärung an den Vorstand,
- mit Ausschluss durch die Mitgliederversammlung,
- mit dem Ableben des Mitglieds.
- Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es schwerwiegend gegen die Vereinsinteressen verstößt oder länger als ein Jahr seinen pflichtgemäßen Beitrag nicht entrichtet hat. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 5 Vereinsorgane
Vereinsorgane sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§ 6 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Zu ihr wird vom Vorstand mit einer Frist von vier Wochen schriftlich (oder durch E-Mail) unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung eingeladen. Darüber hinaus sind auf Antrag von 20 % der Mitglieder außerordentliche Mitgliederversammlungen vom Vorstand einzuberufen.
- Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung und Beschlussfassung über die Vereinsarbeit,
- Beratung und Beschlussfassung über den Jahresarbeits- und Jahreswirtschaftsplan,
- Wahl des Vorstandes,
- Wahl von Kassenprüfern,
- Entlastung des Vorstandes,
- Festlegung von Mitgliedsbeiträgen,
- Satzungsänderungen.
Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich. Anträge auf Satzungsänderungen müssen in der Einladung angekündigt und zugesandt werden. - Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und durch den Protokollführer und von einem Vorstandsmitglied unterzeichnet.
- Näheres regelt die Geschäftsordnung.
§ 7 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus
- der/dem Vorsitzenden,
- der/dem zweiten Vorsitzenden,
- der/dem Kassierer/in,
- der/dem Schriftführer/in,
- einer von der Mitgliederversammlung festzulegenden Zahl von Beisitzer/innen.
- Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die Vorsitzenden und die/der Kassierer/in. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten.